Rückerstattungsansprüche gegen Stadtwerke Essen AG

Mit mehreren Urteilen, u.a. vom 13.07.2011, Az. 15 C 417/10, und vom 07.09.2011, Az. 15 C 529/10, hat das Amtsgericht Essen die Stadtwerke Essen AG zur Rückzahlung unberechtiger Gaspreiserhöhungen  verurteilt. Das Amtsgericht hat damit den klägerischen Zahlungsanträgen in der Hauptsache in vollem Umfang stattgegeben.

Grundlage der geltend gemachten Rückforderungsansprüche war das Urteil des BGH vom 13.01.2010, Az. VIII ZR 81/08, in welchem der BGH auf die Klage von 166 Sammelklägern hin festgestellt hatte, dass die von den Stadtwerken Essen AG vorgenommenen Erhöhungen der Arbeitspreise für Erdgas zum 01.10.04, 01.04.05, 01.10.05, 01.01.06 sowie 01.10.06 unwirksam sind.

Mit den Klagen hatten die Kläger, die von den Rechtsanwälten Heidelbach & Krolik in Essen vertreten wurden, die Differenz zwischen dem Arbeitspreis für den Tarif SOA1 Stand 30.09.04, netto 0,035 EUR/kWh, bzw. SOA2 Stand 30.09.04, netto 0,0325 EUR/kWh, und den ihnen tatsächlich von den Stadtwerken Essen AG berechneten höheren Arbeitspreisen geltend gemacht.

Das Amtsgericht folgte in seinen Urteilsbegründungen den Argumenten der Kläger und wies die von den Stadtwerken Essen AG vorgebrachten umfangreichen Gegenargumente im Wesentlichen zurück.

Unter anderem hatten die Stadtwerke Essen AG vortragen lassen, dass eine Existenzbedrohung für sie bestehe, wenn das Gericht die geltend gemachten Rückforderungsansprüche zusprechen würde. Nach dem Vortrag der Stadtwerke Essen AG würde sich der Erlösausfall zum 31.12.2009 auf 15,54 Mio. EUR belaufen, wenn alle 8.000 Kunden, die gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch erhoben hätten, entsprechende Rückforderungen verlangen, oder ihre Rechnungen kürzen würden. Würde man unterstellen, dass alle Sonderkunden, die einen Vertrag mit unwirksamer Preisanspassungsklausel mit den Stadtwerken Essen AG abgeschlossen hätten, nunmehr Rückforderungsansprüche erheben oder ihre Rechnungen kürzen wurden, würde sich dieser Betrag auf einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe erhöhen.

Tatsächlich haben aber bisher nur relativ wenige Kunden der Stadtwerke Essen AG Rückforderungsansprüche geltend gemacht.

Hier das Urteil des AG Essen vom 13.07.2011

Hier das Urteil des AG Essen vom 07.09.2011

Auch nach der Entscheidung des BGH vom 14.03.2012, in welcher Ansprüche von Gaskunden bestätigt wurden und eine Methode zur Berechnung der Rückforderungsansprüche festgelegt wurde, haben die Gerichte in Essen den Klägern Erstattungsansprüche in vollem Umfang zuerkannt. Teilweise handelt es sich um Ansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Hier das Urteil des AG Essen vom 04.10.2012