
Hier finden Sie Urteile, die nicht mehr ganz so neu sind, allerdings immer noch von Interesse sein können. Weitere Entscheidungen finden Sie im Archiv 12.
1. Verbraucherrecht
Rechtsprechung
Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen
Ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I am 26.01.2006 verkündet. Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin untersagte es einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen einige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.
LG München I, Urteil vom 26.01.2006, 12 O 16098/05
2. Ausländer- und Asylrecht
Gesetzgebung
Grüne wollen Rechte illegaler Ausländer erheblich stärken
Die Bundestagsfraktion der Grünen will die Rechte illegal in Deutschland lebender Ausländer erheblich stärken. So sollten beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsgerichte von der Meldepflicht ausgenommen werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, den die Fraktion am 09.02.2006 im Bundestag einbringen will. Der Gesetzentwurf soll am 16.02.2006 in 1. Beratung im Bundestag behandelt werden.
Bund, 09.02.2006
3. Deliktsrecht
Rechtsprechung
Obhutspflichten des Heimträgers gegenüber Alten- und Pflegeheimbewohnern
Zwar ist der Träger eines Alten- und Pflegeheims verpflichtet, die Bewohner vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen. Die Sicherungsanforderungen haben sich an der konkreten Befindlichkeit des jeweiligen Bewohners auszurichten, über die sich der Heimträger unterrichten muss. Ihm darf aber organisatorisch und wirtschaftlich nichts Unmögliches zugemutet werden, wie etwa eine umfassende Betreuung rund um die Uhr. Die Bereitstellung einer Pflegekraft zur ständigen Überwachung ist schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2006, 1 U 102/04
4. Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Rechtsprechung
Gläubiger kann dem Schuldenbereinigungsplan auch noch nachträglich zustimmen
Ein Gläubiger, der dem Schuldenbereinigungsplan innerhalb der Frist zur Stellungnahme widersprochen hat, kann auch nach Ablauf der Frist noch nachträglich seine Zustimmung erklären. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzgerichts, ob es dem Schuldner Gelegenheit gibt, den Schuldenbereinigungsplan innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern oder zu ergänzen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Einigung über einen geänderten Schuldenbereinigungsplan zustande kommen könnte, ist das Insolvenzgericht verpflichtet, nach § 307 Abs. 3 InsO vorzugehen.
BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 140/04
Bundesgerichtshof erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005 für rechtswirksam
Die vom Bundesministerium der Justiz am 25. Februar 2005 im Bundesgesetzblatt bekanntgemachte Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005 ist rechtswirksam. Der in § 850c Abs. 2a Satz 1, 1. Halbsatz ZPO bezeichnete Vergleichszeitraum ("Vorjahreszeitraum") umfasst die zwei Jahre, die seit dem letzten Zeitpunkt der Anpassung der Pfändungsfreigrenzen vergangen sind. Über den Antrag des Gläubigers auf Klarstellung eines in Form eines Blankettbeschlusses ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entscheidet das Vollstreckungsgericht durch den Rechtspfleger
BGH, Beschluss vom 24.01.2006, VII ZB 93/05
Die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche ist nicht insolvenzfähig
Die Aufzählung der möglichen Insolvenzsubjekte in § 11 Abs. 2 InsO, der die WEG nicht nennt, ist abschließend. Der Umstand, dass der Gesetzgeber die Insolvenzfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nach bei Verabschiedung der InsO herrschender Rechtsauffassung nicht rechts- und parteifähig war, ausdrücklich angeordnet hat, während die dem deutschen Recht bereits seit 1951 bekannte WEG in § 11 InsO nicht genannt wird, lässt nur den Schluss zu, dass sich das Gesetz bewusst gegen die Insolvenzfähigkeit der WEG entschieden hat.
AG Dresden, Beschluss vom 12.01.2006, 531 IN 3653/05
Fachpresse
Zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersversorgung und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzordnung
Durch den geplanten Pfändungsschutz für Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen soll das Existenzminimum des Schuldners sichergestellt werden. Der Ausschluss der Hinterbliebenenabsicherung vom Pfändungsschutz ist grundrechtswidrig.
VersR 2006, 145-160, Dr.Bodo Hasse
5. Handelsgeschäfte, Kaufrecht und BGB AT
Fachpresse
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Begrenzung von fiktiven Schadensposten
Die Unübersichtlichkeit der Rechtsprechung erfordert eine Neuorientierung. Entweder die fiktive Abrechnung ist ohne die Beachtung des konkreten Schadenverhaltens zulässig, oder es darf nur noch der konkret angefallene Aufwand abgerechnet werden.
VersR 2006, 160-166, Prof. Dr.Gottfried Schiemann, Richard Haug
6. Werkvertragsrecht
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetz es zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen
Kern der Initiative ist es, dass der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils besser vor Forderungsausfällen geschützt werden kann. Die Länderkammer führt die wirtschaftlich schlechte Lage für Werkunternehmer, insbesondere in der Baubranche, die durch Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Zahl von Insolvenzen geprägt ist, auf unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zurück. Sie möchte die Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerksicherung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erhalten, deutlich erweitern.
Bund, 14.02.2006
7. Mietrecht
Rechtsprechung
§ 214 Abs. 2 S. 1 BGB findet keine Anwendung auf den Bereicherungsanspruch des Mieters, der die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist ausgeschlossene Betriebskostennachforderung bezahlt hat
Der sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ergebende Bereicherungsanspruch eines Wohnungsmieters, der die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossene Betriebskostennachforderung des Vermieters bezahlt hat, ist nicht in entsprechender Anwendung des § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen.
BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 94/05
BGH stärkt Kündigungsrecht von Mietern bei überlanger Vertragsdauer
Ist in einem Mietvertrag-Formular ein Ausschluss des Kündigungsrechts für mehr als vier Jahre festgeschrieben, dann ist die gesamte Klausel unwirksam. Dies gilt auch für so genannte Staffelmietverträge, die eine sukzessiv ansteigende Miete vorsehen.
BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 3/05
Gesetzgebung
Gesetzesentwurf zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Der Bundesrat hat am 10.02.2006 erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts beim Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem der in der 15. Legislaturperiode eingebrachte gleichlautende Entwurf der Diskontinuität unterfallen war. Mit dem Gesetzentwurf soll ein neuer Kündigungstatbestand der Abrisskündigung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Der Vermieter soll seinem Mieter auch dann kündigen können, wenn das Wohngebäude überwiegend leer steht, die gemeindliche Planung dessen teilweise oder vollständige Beseitigung vorsieht und der Vermieter dem Mieter Wohnraum vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung nachweist.
Bund, 10.02.2006
8. WEG
Fachpresse
Die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft - Wer ist verfahrens- und materiell-rechtlicher Beteiligter? Sörungsabwehr und Beteiligtenwechsel
Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bezieht sich nur auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Abwehransprüche wegen unzulässigen Gebrauchs sind von den einzelnen Wohnungseigentümern geltend zu machen.
NZM 2006, 81-83, Johann Demharter
9. Ehe-, Familien-, Erbrecht
Rechtsprechung
Barunterhaltsschuldner muss selbstständige Erwerbstätigkeit aufgeben, um seinen Unterhaltsverpflichtungen besser nachkommen zu können
Der Unterhaltsschuldner kann sich nicht auf seine Leistungsunfähigkeit berufen, wenn er nicht alles ihm mögliche unternommen hat, um den Barunterhaltsanspruch seines Kindes erfüllen zu können. Dazu muss er auch seine selbstständige Tätigkeit aufgeben und sich um ein abhängiges Arbeitsverhältnis bemühen. In diesem Zusammenhang darf sich der Unterhaltsschuldner nicht nur in seinem gelernten Beruf bewerben. Er muss vielmehr alle ihm zumutbaren Tätigkeiten wahrnehmen.
AG Bochum, Urteil vom 07.02.2006, 57 F 8/05
Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen
Wenn ein nach § 1626a BGB nichtsorgeberechtigter Vater über einen längeren Zeitraum die elterliche Sorge für die Kinder zwar nicht in rechtlicher, aber in tatsächlicher Hinsicht wahrgenommen hat, ist es nach Art. 6 Abs. 2 GG geboten, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass eine Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl dient, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprechen. Dem Staat steht nicht das Recht zu, gegen den Willen der Eltern für eine seiner Ansicht nach bestmöglichste Förderung des Kindes zu sorgen.
BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005, 1 BvR 364/05
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.02.2006 die erneute Einbringung eines Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag beschlossen, mit dem der bereits jetzt bestehende Anspruch des haushaltsführenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten auf ein angemessenes "Wirtschafts- und Taschengeld" gegenüber dem berufstätigen Ehepartner ausdrücklich klargestellt wird. Ein gleichlautender Gesetzentwurf war bereits in der 15. Legislaturperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht, dort allerdings nicht zu Ende beraten worden.
Bund, 13.02.2006
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
Der Bundesrat hat in der 819. Sitzung am 10.02.2006 beschlossen, die Entschließung den Ausschüssen für Gesundheit ( federführend ), für Frauen und Jugend und für Familie und Senioren zuzuweisen.
Bund, 14.02.2006
10. Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
Rechtsprechung
"Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare" ist wettbewerbsrechtlich zulässig
Das Geschäftsmodell einer Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare, die anwaltliche Gebührenforderungen ankauft, gegenüber den Anwälten ausgleicht und sodann eintreibt, ist nicht wegen Verstoßes gegen eine gesetzliche Vorschrift wettbewerbswidrig. Die hierdurch betroffenen berufsrechtlichen Normen über die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO und die Forderungsabtretung an Dritte im Sinne des § 49b Abs. 4 BRAO sind nicht dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Ihnen kommt vielmehr nur interne Ordnungswirkung zur Sicherung des Verhältnisses Anwalt-Mandanten und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu.
OLG Köln, Urteil vom 03.02.2006, 6 U 190/05
Gesetzgebung
Justizreform: DAV begrüßt Beibehaltung der zweiten Tatsacheninstanz
Nach Information des Bundestagspressedienstes hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, am 08.02.2006 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Abschaffung der zweiten Tatsacheninstanz bei der geplanten Justizreform abgelehnt.
Bund, 10.02.2006
11. Bank-, Wertpapier- und Zahlungsverkehrsrecht
Rechtsprechung
Keine Schadensersatzansprüche gegen die Bank wegen unterlassener Belehrung über Widerrufsrecht, wenn der Kaufvertrag schon vor dem Darlehensvertrag abschlossen wurde
Ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers gegen die Bank wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung setzt voraus, dass die Nichtausübung des Widerrufsrechts zum durch den Erwerb der Wohnung eingetretenen Schaden geführt hat. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts können aber nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangenen ist.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2005, 9 U 77/04
Finanzierung von Schrottimmobilien nach wie vor nicht frei widerrufbar
In einem am 31.01.2006 verkündeten Urteil hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts München I im Anschluss an die Entscheidungen des BGH vom 12.12.2005 (II ZR 324/04) und des EuGH vom 25.10.2005 (Rs C-229/04) entschieden, dass Verträge über den Erwerb von so genannten "Schrottimmobilien" nicht automatisch widerrufbar sind, wenn sich der Erwerber im Zusammenhang mit einem Vertreterbesuch zu deren Abschluss entschlossen hat.
LG München I, Urteil vom 31.01.2006, 28 O 19301/02
12. ZPO und Nebengesetze
Rechtsprechung
Entgegen der herrschenden Rechtsprechung gibt derjenige keine Veranlassung zur Klage, der vorprozessual einer nicht begründeten Forderung widerspricht, die er im Prozess aber anerkennt
Solange der Sachvortrag den Klageanspruch nicht begründet, gibt die beklagte Partei keine Veranlassung zur Klage. Wird sodann der nach wie vor nicht schlüssig dargelegte Anspruch nach Rechtshängigkeit anerkannt, liegt darin ein nicht durch den Beklagten veranlasstes sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO. Denn eine beklagte Partei muss sich auch schon vor Klageerhebung gegen eine unbegründete Forderung verteidigen dürfen, ohne eine negative Kostenfolge befürchten zu müssen.
OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2005, 2 WF 426/05
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 33 GVG
Da auch im vergangenen Jahr die Problematik von Schöffen, die keine hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse besitzen, erneut aufgetreten sei, ist nach der Auffassung des Bundesrates ein gesetzliches Handeln "unabdingbar". Eine nennenswerte Beeinträchtigung des Zugangs aller gesellschaftlichen Schichten zum Ehrenamt des Schöffen ist nach der Meinung der Union nicht zu befürchten. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse seien Voraussetzung dafür, dass Schöffen ihrer Aufgabe gewachsen sind.
Bund, 14.02.2006
Entwurf eines Vierten Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsübereinkommen
Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Bund, 14.02.2006
13. Kapitalgesellschaftsrecht
Rechtsprechung
Tilgung der Einlagenschuld bei GmbH-Gründung auch bei rechtlich falscher Tilgungsbestimmung
Bei einer GmbH-"Vorratsgesellschaft" wird nach ganz herrschender Ansicht durch das Hin- und Herzahlen die Einlagenschuld nicht getilgt. Wird hingegen später dann ein Betrag in Höhe der Einlagenschuld gezahlt, wird die Einlagenschuld auch dann getilgt, wenn die Zahlung mit einer rechtlich falschen Tilgungsbestimmung versehen worden ist.
BGH, Urteil vom 09.01.2006, II ZR 72/05
Zur Zulässigkeit eines "Nullausgleichs" für außenstehende Aktionäre bei Gewinnabführungsvertrag mit chronisch defizitärer Aktiengesellschaft
Fragen der Angemessenheit einer Ausgleichsregelung und der Richtigkeit ihrer Grundlagen einschließlich derjenigen eines Nullausgleichs berühren die Wirksamkeit des Unternehmensvertrages nicht und können gemäß § 304 Abs. 3 Satz 2, 3 AktG auch nicht im Wege der Anfechtung des dem Vertrag zustimmenden Hauptversammlungsbeschlusses, sondern nur in dem dafür vorgesehenen Spruchverfahren geltend gemacht werden, das ggf. zu einer Erhöhung des Ausgleichs führen kann.
BGH, Urteil vom 13.02.2006, II ZR 392/03
14. Individualarbeitsrecht
Gesetzgebung
Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung - Gesteuerter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bleibt nötig
Die Kommission hat am 8. Februar 2006 einen Bericht vorgelegt, der Statistiken und Erfahrungen zu den Arbeitskräftebewegungen aus den neuen in die alten Mitgliedstaaten seit der EU-Erweiterung im Mai 2004 präsentiert. Er soll den Mitgliedstaaten eine Entscheidungsgrundlage dafür liefern, ob sie die Beschränkungen der Freizügigkeit auf ihrem nationalen Arbeitsmarkt beibehalten wollen. Diese Entscheidung haben die Mitgliedstaaten bis zum 30. April 2006 zu treffen. Wirtschaftsminister Glos hat sich dafür ausgesprochen, die Beschränkungen in Deutschland zum Schutze des Arbeitsmarktes und des Handwerks aufrecht zu erhalten. - Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung im BGBl I 2004, 602 ff. vom 28.04.2004 Nr. 18 -.
Bund, 13.02.2006
Fachpresse
Das Verbot der Alterdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht - Zu den Folgen des Urteils EuGH, BB 2005, 2784
Die Entscheidung des EuGH zur Europarechtswidrigkeit des § 14 Abs. 3 TzBfG hat weit über das Befristungsrecht hinausreichende Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis. So ist etwa künftig bei jeder nach dem Alter differenzierenden Maßnahme vorab die Europarechtskonformität der betreffenden deutschen Rechtsnorm zu hinterfragen.
BB 2006, 325-327, Dr.Georg Annuß
15. Kostenrecht
Rechtsprechung
Die Gebühr nach § 36 Abs. 1 KostO fällt bei der Beurkundung jeglicher einseitiger Erklärungen an
Die Gebühr nach § 36 Abs. 1 KostO fällt nicht nur bei der Beurkundung einseitiger rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen, sondern, vorbehaltlich besonderer Gebührentatbestände, bei der Beurkundung jeglicher einseitiger Erklärungen an.
BGH, Beschluss vom 08.12.2005, V ZB 144/05
Gesetzgebung
Entwurf eines ...Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Der Bundesrat hat am 10.02.2006 erneut einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die grundsätzliche Kostenfreiheit sozialgerichtlicher Verfahren abgeschafft werden soll. Ein in der 15. Legislaturperiode eingebrachter gleichlautender Entwurf ist der Diskontinuität unterfallen. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bund, 13.02.2006
16. Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
Die Übertragung der Zuständigkeit für die Vereidigung der neu zugelassenen Rechtsanwälte auf die Rechtsanwaltskammern ist unter anderem Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (16/513). Damit würde nicht nur die unmittelbare Staatsverwaltung entlastet, sondern auch die Rechtsanwaltskammern und damit die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt.
Bund, 14.02.2006
17. Staats- und Verfassungsrecht
Rechtsprechung
Ablehnung des Revisionsantrags verstößt gegen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, wenn Revisionsbegründung Vorbringen im Tatsachenkern beschrieben hat
Hat sich ein Angeklagter im Rahmen einer Absprache zwischen ihm, seinem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft in einer Verhandlungspause bereit erklärt, ein Geständnis abzulegen, weil der Staatsanwalt erklärte, anderenfalls könne es auf eine weitaus höhere Freiheitsstrafe hinauslaufen und wurde dies dem Gericht mitgeteilt, das daraufhin erklärte, es werde den Angeklagten bei der Ablegung des Geständnisses führen, liegt ein Revisionsgrund vor. Der Revisionsantrag des Angeklagten ist bereits dann hinreichend begründet, wenn sich die Revisionsbegründung allein darauf stützt, das Gericht habe sich den durch die Staatsanwaltschaft erzeugten Druck zu eigen gemacht. Bereits die Verwendung des Begriffs "zu eigen machen" beschreibt ein Verhalten der Strafkammer so konkret, dass das Revisionsgericht allein aufgrund dessen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Die Ablehnung der Revision verletzt den Angeklagten hingegen in seinem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005, 2 BvR 449/05 (2. Beschluss)
Erhebung einer Räumungsklage ohne gleichzeitige Geltendmachung von Mietrückständen führt nicht zu einer Verwirkung dieser Ansprüche
Der Anspruch auf Mietrückzahlungen ist nicht schon dadurch verwirkt, weil der Vermieter die rückständigen Mietforderungen nicht zusammen mit einer Räumungsklage geltend gemacht hat. Das Erheben einer allein auf Räumung gerichteten Klage begründet kein Vertrauen des Mieters darauf, dass der Vermieter keine anderweitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen wird. Eine entsprechende Entscheidung des Gerichts ist daher aufzuheben, da es gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot verstößt.
BVerfG, Beschluss vom 14.12.2005, 1 BvR 2874/04
Ausländischer nichtehelicher Vater eines deutschen Kindes genießt einen besonderen Abschiebeschutz
Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen. Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.
BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006, 2 BvR 1935/05
Gesetzgebung
Reform der bundesstaatlichen Ordnung
Die Spitzen der großen Koalition wollen ungeachtet der wachsenden Widerstände in SPD und Union die bereits ausgehandelte Föderalismusreform ohne Abstriche durchsetzen. Nach dpa-Informationen vom 08.02.2006 haben die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, für den 09.02.2006 zu einem Spitzengespräch in Berlin eingeladen.
Bund, 09.02.2006
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
In dem Gesetzentwurf werden die BND-Befugnisse zur Kommunikationsüberwachung bei Proliferation und internationalem Waffenhandel, beim internationalen Rauschgifthandel und bei einem neuen Beobachtungsbereich der illegalen Schleusungen neu definiert. Verbessert werden sollen auch die Lokalisierungs- und Rettungsmöglichkeiten gefährdeter Personen im Ausland. Im Weiteren ist eine Optimierung der Datenverarbeitung durch den BND und des Datenschutzes beim BND vorgesehen.
Bund, 10.02.2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Bundesrat hat am 10.02.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, mit der er eine umfassende Überprüfung des Bundeswahlgesetzes anregt. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bund, 13.02.2006
18. Europarecht
Gesetzgebung
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos begrüßt den Kompromiss zwischen der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) am 08.02.2006 im europäischen Parlament. Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Europäische Gemeinschaft, 10.02.2006
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grund-gesetzes seiner Zustimmung bedarf. Er hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2006 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.
Bund, 14.02.2006
19. Kommunalrecht
Rechtsprechung
Kommunale Getränkesteuer ist nicht gemeinschaftswidrig
Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 10. März 2005 (Rs C-491/03-) ist die Erhebung einer Getränkesteuer auf den Umsatz alkoholhaltiger Getränke in einer Gastwirtschaft mit Art. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 vereinbar.
Hessischer VGH, Urteil vom 14.10.2005, 5 UE 819/05
20. Ordnungs- und Polizeirecht
Gesetzgebung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung im BGBl. I 2006, 328 vom 13.02.2006 Nr. 7 -.
Bund, 13.02.2006
Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung der hoch pathogenen Aviären Influenza
2006/91/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Februar 2006 mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in Slowenien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 492) im Amtsblatt EU L 42/52 ff. vom 14.02.2006.
Europäische Gemeinschaft, 14.02.2006
21. Bau- und Umweltrecht
Gesetzgebung
Novelle des Fluglärmgesetzes
Die Bundesregierung will den Schutz der Menschen vor Fluglärm "deutlich" verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf (16/508) hervor, mit dem das veraltete Gesetz zum Schutz vor Fluglärm von 1971 "grundlegend modernisiert" werden soll. Die Bundesregierung plant, die maßgeblichen Grenzwerte um die größeren militärischen und zivilen Flugplätze abzusenken und das Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung zu modernisieren. Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Verbesserung des Fluglärmgesetzes. In einem Antrag (16/551) sprechen sie sich dafür aus, dass die strengeren Grenzwerte für den Neu- und Ausbau von Flughäfen umgehend gelten sollen und nicht erst ab 2010.Bund, 10.02.2006
Teil II:
1. Verbraucherrecht
Rechtsprechung
Ägyptische Luftfahrtgesellschaft haftet deutscher Pauschalreisenden für Verbrennungen wegen verschütteten Kaffees nach ägyptischem Recht
Erleidet ein Pauschalreisender während der internationalen Luftbeförderung durch Verschulden des Flugpersonals des ausländischen Luftfrachtführers infolge Verschüttens von heißem Kaffee Verbrennungen, sind die gegen das Flugunternehmen gerichteten Schadensersatzansprüche nach dem Recht des Hoheitszeichens des Flugzeugs zu beurteilen. Beim Verschütten von Kaffee handelt es sich nicht um einen flugtypischen Unfall, so dass eine Haftung der beklagten Fluggesellschaft aufgrund der international geltenden Vorschriften des Warschauer Abkommens nicht in Betracht kommt. Danach hat ein Luftfrachtführer nur den Körperschaden eines Reisenden zu ersetzen, der durch einen für die Gefahren der Luftfahrt typischen Unfall veruracht worden ist.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.2005, 2-01 S 182/01
Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen
Ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I am 26.01.2006 verkündet. Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin untersagte es einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen einige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.
LG München I, Urteil vom 26.01.2006, 12 O 16098/05
2. Ausländer- und Asylrecht
Gesetzgebung
Soziale Situation der Ausländer ohne Aufenthaltsstatus verbessern
Ausländer, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sollen Zugang zu einer medizinischen Grund- und Notfallversorgung erhalten, ihre Kinder in Kindergärten und Schulen schicken und vorenthaltenen Arbeitslohn vor Gericht einklagen können. Dazu haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben" vorgelegt.
Bund, 31.01.2006
3. Deliktsrecht
Rechtsprechung
Unterhaltslast für Kind als Schaden - auch nichtehelicher Vater in ungefestigter Partnerschaft kann Unterhaltsschaden für ungewolltes Kind bei ärztlichem Behandlungsfehler verlangen
Gemeinsam geplante Empfängnisverhütung ist kein Privileg ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Es ist grundsätzlich von einem Interesse der Patientin auszugehen, zumindest den gegenwärtigen Partner auch einer ungefestigten Partnerschaft durch den Vertrag mit dem Arzt, der die Empfängnisverhütung ermöglicht, in gleicher Weise vor Unterhaltslasten zu schützen wie sich selbst. Vorliegend war der konkrete Anlass für die Schwangerschaftsverhütung ausdrücklich mitgeteilt worden. Deshalb hat der nichteheliche Vater in dieser ungefestigten Partnerschaft einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verpflichtung zur Zahlung des Barunterhalts.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2006, 13 U 134/04
4. Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Rechtsprechung
Anspruch auf Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft unterliegt der Forderungspfändung
Der Gläubiger des Miteigentümers eines Grundstücks kann dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auszahlung des Erlöses gemäß §§ 857, 829 ZPO pfänden und sich überweisen lassen.
BGH, Beschluss vom 20.12.2005, VII ZB 50/05
5. Mietrecht
Gesetzgebung
Gesetzesentwurf zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Der Gesetzenwurf steht auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006. Er entspricht der vom Bundesrat am 12. März 2004 beschlossenen Fassung - BR-Drs. 98/04 (Beschluss). Der Deutsche Bundestag hatte zu diesem Entwurf (BT-Drs. 15/2951) am 23. Februar 2005 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, seine Beratungen jedoch wegen des Ablaufs der 15. Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen. Der Freistaat Sachsen hat die erneute Einbringung beantragt und um sofortige Sachentscheidung in der anstehenden Plenarsitzung gebeten.
Bund, 03.02.2006
6. Ehe-, Familien-, Erbrecht
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 9. Juli 1999 sowie erneut am 20. Dezember 2002 beschlossenen Fassung - BR-Drs. 268/99 (Beschluss) bzw. BRDrs. 888/02 (Beschluss) -, die wegen der Auflösung des 14. bzw. 15. Deutschen Bundestages der Diskontinuität unterfallen ist. Baden-Württemberg hat die erneute Einbringung beantragt und um sofortige Sachentscheidung in der anstehenden Plenarsitzung gebeten.
Bund, 03.02.2006
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
Der Entschließungsantrag soll in der Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006 vorgestellt und durch den Präsidenten voraussichtlich dem Gesundheitsausschuss federführend sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Familie und Senioren mitberatend zugewiesen werden.
Bund, 03.02.2006
Antrag des Bündnis 90/Die GRÜNEN: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vollenden
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag vorgelegt, mit dem Sie die Bundesregierung auffordern, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsrechts vorzulegen, der die rechtliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vollendet.
Bund, 06.02.2006
7. Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
Gesetzgebung
Erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in besonderen Zivilrechtsstreitigkeiten
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zur Praxisbefragung funktionale Zweigliedrigkeit.
Bund, 06.02.2006
8. Bank-, Wertpapier- und Zahlungsverkehrsrecht
Rechtsprechung
Keine Prospekthaftung der EM.TV AG im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien Ende 1999
Die EM.TV AG führte Ende 1999 unter Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts eine Erhöhung ihres Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien durch. Anleger, die in der Folgezeit Aktien erwarben, nahmen die Aktiengesellschaft, die die Emission als Konsortialführerin begleitete, nach einem Kursverfall unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung und aus anderen Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz in Anspruch. Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Anleger zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern.
BGH, Beschluss vom 24.01.2006, XI ZR 368/04; XI ZR 411/04; XI ZR 413/04; XI ZR 416/04; XI ZR 45/05; XI ZR 46/05; XI ZR 47/05; XI ZR 53/05
9. Versicherungsrecht
Rechtsprechung
VN muss sich ersparte Prämiendifferenz als Vorteil anrechnen lassen, wenn dem Versicherer wegen einer Verletzung seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten der Einwand der Unterversicherung versagt ist
Ist dem Hausratversicherer wegen einer Verletzung seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten der Einwand der Unterversicherung versagt, dann muss der Versicherungsnehmer sich die ersparte Prämiendifferenz unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.11.2005, 24 U 55/05
Der Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung umfasst auch Schäden aus leichtsinnigen und verbotenen Tätigkeiten
Der vom Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung erfasste Begriff der Gefahren des täglichen Lebens ist weit zu fassen. Erfasst werden auch nicht alltägliche, leichtsinnige und verbotene Tätigkeiten, soweit es sich hierbei nicht um die vom Versicherungsschutz ausgenommenen "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigungen" handelt.
Thüringer OLG, Urteil vom 25.01.2006, 4 U 639/05
Blendende Sonne ist keine Entschuldigung für einen Rotlichtverstoß
Eine grobe Pflichtverletzung begeht, wer wegen blendendem Sonnenlicht nicht genau erkennen kann, welches Licht die Ampel zeigt und dennoch mit 50-70 km/h in den Kreuzungsbereich einfährt. In einem solchen Fall ist die Vollkaskoversicherung von der Leistungspflicht befreit.
AG München, Urteil vom 22.07.2005, 345 C 12275/05
Fachpresse
Rechtsprechungsübersicht zum Versicherungsvertragsrecht 2005
Die Rechtsprechung befasste sich u.a. mit AGB der Versicherer, mit der Fristenregelung des § 12 Abs. 3 VVG, sowie mit Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers.
NJW 2006, 339-345, Dr.Theo Langheid, Christoph Müller-Frank
10. ZPO und Nebengesetze
Rechtsprechung
Formell zulässige Berufungsbegründung auch dann, wenn Berufungsantrag unter Vorbehalt der Bewilligung von PKH lediglich angekündigt wird
Ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 ZPO regelmäßig auch dann, wenn darin "zunächst" Prozesskostenhilfe beantragt und der Berufungsantrag mit den Worten "Nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde ich beantragen, …" angekündigt wird.
BGH, Beschluss vom 21.12.2005, XII ZB 33/05
Gesetzgebung
Große Justizreform
Zwei Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins einmal durch den Strafrechtsausschuss und durch den Ausschuss "Justizreform" im Einvernehmen mit dem Ausschuss "Zivilverfahrensrecht" zum Vorentwurf eines Berichts der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre für die Justizministerkonferenz am 01./02.06.2006 (Stand 12.12.2005) Stellungnahmen 2/2006 und 3/2006.
Bund, 02.02.2006
Entwurf eines Vierten Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsübereinkommen
Der Gesetzentwurf steht auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Bund, 03.02.2006
11. Individualarbeitsrecht
Rechtsprechung
Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung trägt der Arbeitnehmer
Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer. Nur bei einer Nettolohnabrede, die hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen muss, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer selbst zu tragen.
BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 628/04
Geringfügige Lohnerhöhung bei ansonsten gleich bleibenden Bedingungen im Anschlussvertrag stellt zulässige Verlängerung des befristeten Erstvertrages dar
Wird in einem Anschlussvertrag ohne Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen eine geringfügige Stundenlohnerhöhung festgelegt, so liegt darin eine zulässige Verlängerung des befristeten Erstvertrages. Es widerspricht dem Charakter des Arbeitsverhältnisses als dynamischem Austauschvertrag, dass der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer nur befristet einstellen will, gehalten ist, dem Arbeitnehmer im Anschlussvertrag eine Lohnerhöhung vorzuenthalten, obwohl sich dieser während des Erstvertrages bewährt hat. Auch kann dem Arbeitnehmer kaum vermittelt werden, dass er nur deshalb auf eine Lohnerhöhung verzichten soll, um den Verlängerungscharakter des Anschlussvertrages nicht zu gefährden. (Die Entscheidung widerspricht dem Bundesarbeitsgericht, nach dem jede materielle Änderung im Anschlussvertrag eine Verlängerung ausschließt.)
LAG Hamm, Urteil vom 30.11.2005, 14 Sa 1717/05
Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung trägt der Arbeitgeber
Ist ein Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank, reicht die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus, um das Vorliegen einer neuen Erkrankung nachzuweisen. Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Erkrankung, hat der Arbeitnehmer Tatsachen darzulegen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei die Ärzte, die ihn behandelt haben, von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung trägt der Arbeitgeber, den nach der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG die Beweislast trifft.
LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2005, 18 Sa 168/05
" Ein-Euro-Jobs " begründen kein Arbeitsverhältnis
Tritt ein Arbeitslosengeld II-Empfänger eine Beschäftigung aufgrund der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung i.S.d. § 16 Abs. 3 SGB-II ("Ein-Euro-Job") an, so wird ein Arbeitsverhältnis regelmäßig auch dann nicht begründet, wenn die Heranziehung zu den Arbeiten rechtswidrig war.
ArbG Weiden, Urteil vom 29.09.2005, 2 Ca 480/05
12. Kostenrecht
Fachpresse
Die Entwicklung des Gerichts- und Notarkostenrechts im Jahr 2005
Der Gesetzgeber hat vielfach missglückte Formulierungen im Gerichts- und Notarkostenrecht nicht korrigiert. Über die Bestimmung des Streitwerts nach einer einseitigen Erledigungserklärung wird weiter gestritten.
NJW 2006, 270-276, Prof. Dr.Friedrich Lappe
13. Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare
Gesetzgebung
Neufassung des § 7 BORA tritt am 1.3.2006 in Kraft
Nachdem das Bundesministerium der Justiz mit Schreiben vom 26.5.2005 § 7 Abs. 3 BORA in der Beschlussfassung der Satzungsversammlung vom 21.2.2005 aufgehoben hat, hat die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 7.11.2005 beschlossen, dass § 7 BORA im Übrigen in Kraft treten soll mit der Maßgabe, dass § 7 Abs. 4 BORA der Beschlussfassung vom 21.2.2005 zu § 7 Abs. 3 BORA wird.
Bund, 01.02.2006
14. Staats- und Verfassungsrecht
Gesetzgebung
Föderalismusreform im März im Bundestag - Kritik aus der Wirtschaft
Die Reform der Bund-Länder-Beziehungen soll im März in den Bundestag eingebracht werden. Nach dpa-Informationen arbeiten die Experten der Regierungsfraktionen derzeit zusammen mit den Bundesministerien an den vielen Begleitgesetzen, die durch die Verfassungsänderungen nötig werden. «Das wird ein Riesenpaket», hieß es am 01.02.2006. Die große Koalition hatte sich darauf verständigt, die bisher umfassendste Reform des Grundgesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Bundestag und Bundesrat zu verabschieden.
Bund, 01.02.2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Gesetzentwurf befindet sich auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.1006. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Daneben empfiehlt der Ausschuss, eine begleitende Entschließung zu fassen, in der weitere Punkte genannt werden, die im Gesetzgebungsverfahren geregelt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Schwerpunkte Zulässigkeit und Grenzen der Aufnahme parteifremder Bewerber in die Wahlvorschläge, Regelwerk für die Briefwahl, Rechtsfolgen der irrtümlichen Verwendung von Stimmzetteln aus fremden Wahlkreisen, Verfahren der Mandatsannahme, Wahlkostenerstattung und Sitzverteilungsverfahren.
Bund, 03.02.2006
15. Europarecht
Gesetzgebung
Richtlinie 2003/33/EG über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen
Am 01.02.2006 hat die Europäische Kommission Deutschland und Luxemburg "begründete Stellungnahmen" zugeleitet, da sie die Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen nicht in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. An diese Länder ist bereits im Oktober 2005 ein "Fristsetzungsschreiben" gegangen.
Europäische Gemeinschaft, 02.02.2006
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens
Der Gesetzentwurf steht auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006. Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang am 29. September 2005 die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes geltend gemacht. Der Deutsche Bundestag ist dem nicht gefolgt und hat das Gesetz in seiner Sitzung am 19. Januar 2006 unverändert angenommen. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat festzustellen, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf und dem Gesetz zuzustimmen.
Bund, 03.02.2006
Reform der Verbraucherkreditrichtlinie: überarbeiteter Vorschlag der Kommission
Der geänderte Richtlinienentwurf steht für den 10.02.2006 auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind aus Drucksache 64/06 ersichtlich.
Europäische Gemeinschaft, 06.02.2006
Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Gutachten des Gerichtshofes zu der Frage, ob die Gemeinschaft für den Abschluss des neuen Übereinkommens von Lugano eine ausschließliche Zuständigkeit oder eine gemischte Zuständigkeit (zusammen mit den Mitgliedstaaten) besitzt.
Europäische Gemeinschaft, 07.02.2006
16. Wirtschaftsverwaltungsrecht
Gesetzgebung
Neufassung der Spielverordnung
Neufassung der Spielverordnung im BGBl. I 2006, 280 ff. vom 01.02.2006 Nr. 6 -.
Bund, 01.02.2006
17. Ordnungs- und Polizeirecht
Rechtsprechung
Keine Schadensersatzpflicht der Obdachlosenbehörde für "Exzessschäden", die auf ein schuldhaftes oder sogar mutwilliges Verhalten des Eingewiesenen zurückgehen
Die Einweisung eines Obdachlosen in eine private Wohnung begründet zwischen der Einweisungsbehörde und dem Eigentümer keine Rechtsbeziehung der Art, dass die Behörde das Verschulden des Eingewiesenen als ihres Erfüllungsgehilfen zu vertreten hätte, wenn dieser durch unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung oder mutwillig Schäden anrichtet.
BGH, Beschluss vom 21.12.2005, III ZR 148/05
Berufserfahrene Volljuristen bedürfen zur unentgeltlichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten keiner Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
Eine verfassungskonformen Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG, die eine unentgeltliche geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung nicht verbietet, kann durch eine restriktive Auslegung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" in Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG erreicht werden.
Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.12.2005, 8 LB 119/03
Polnischer Führerschein schützt nicht vor Anwendung des deutschen Führerscheinrechts
Der Erwerb eines Führerscheins in Polen oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU schützt nicht vor der Anwendung des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Insbesondere können damit die erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchungen zur Fahreignung nicht umgangen werden.
VG Braunschweig vom 30.01.2006, 6 B 11/06
Auch angestellte Psychologen müssen Kammerbeiträge zahlen, wenn sie die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten - evtl. auch aufgrund der Übergangsregelung nach dem Psychotherapeutengesetz - erhalten haben
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 30.11.2005 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main geklärt, dass jeder Psychologische Psychotherapeut, der in Hessen den Beruf ausübt, Beiträge an die Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten abführen muss (bzw. auch Kinder- und Jugendpsychologischen Psychotherapeuten an die selbe Landeskammer).
VG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2005, 12 E 1033/05; 12 E 4640/04
Keine Pflicht zum Abliefern einer durch anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis
Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern.
VG Mainz, Beschluss vom 01.02.2006, 3 L 24/06.MZ
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen.
Bund, 01.02.2006
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im BGBl. I 2006, 287 ff. vom 01.02.2006 Nr. 6 -.
Bund, 01.02.2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Personenbeförderungsrechts
Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung des Bußgeldrahmens von zur Zeit 5.000 Euro auf 20.000 Euro vor.
Bund, 06.02.2006
41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Die 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften steht auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006. Durch die Verordnung sollen im Wesentlichen die Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge an die fortgeschrittene Fahrzeugtechnik angepasst und verschiedene Vorschriften vereinfacht werden. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung nach Maßgabe zuzustimmen. Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen, der Verordnung unverändert zuzustimmen.
Bund, 07.02.2006
Fünfte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung
Der Verordnungsentwurf steht für den 10.02.2006 auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates. Die ursprünglich bis zum 31. Januar 2006 befristete Entscheidung 2005/734/EU ist bis zum 31. Mai 2006 verlängert worden. Insofern bedarf es einer Entfristung der bis zum 28.02.2006 befristeten Geflügelpestschutzverordnung.
Bund, 07.02.2006
18. Bau- und Umweltrecht
Rechtsprechung
Erfolglose Beschwerde gegen Versagung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke
Ein Eigentümer kann einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss unter allen rechtlichen Gesichtspunkten anfechten, wenn ihm die Gefahr einer schweren unerträglichen Beeinträchtigung seines Eigentums droht. Andernfalls besteht nur ein subjektives Recht auf eine gerechte Abwägung eigener Belange. Erst Lärmbelastungen, die ein Wohnen an dieser Stelle schlechthin unzumutbar machen, stellen einen schweren unerträglichen Eingriff in das Eigentum eines Grundstückseigentümers dar.
Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.2005, 5 BS 159/05
Erfolglose Beschwerde gegen Versagung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke
Rechtsbehelfe gegen straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse entfalten auch gegenüber in ihnen enthaltenen wasserrechtlichen Verfügungen keine aufschiebende Wirkung. Die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit in § 39 Abs. 10 SächsStrG betrifft den Planfeststellungsbeschluss umfassend.
Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.2005, 5 BS 184/05
Gesetzgebung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase
Die Europäische Kommission begrüßt die gestern Abend vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte Vermittlungsvereinbarung zur Reduzierung der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Diese Treibhausgase, die sich durch eine äußerst starke und lang anhaltende Klimawirkung auszeichnen, kommen in Kühlsystemen und Klimaanlagen, bei der Brandbekämpfung, in elektrischen Schaltanlagen und diversen Industrieprozessen zum Einsatz.
Europäische Gemeinschaft, 01.02.2006
Novelle des Fluglärmgesetzes
Die Bundesregierung will den Lärmschutz für die Anwohner in der Umgebung von Flughäfen wesentlich verbessern. Das ist das Ziel des Fluglärmschutzgesetzes, dessen Entwurf das Kabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ins Parlament einbringen wird. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Senkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. Dadurch werden die Lärmschutzbereiche um die Flugplätze spürbar ausgeweitet. Zugleich erhalten die Flughäfen die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für deren weiteren Ausbau.
Bund, 01.02.2006
19. Öffentliches Dienstrecht
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits im September 2004 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er ist wegen Ablaufs der Legislaturperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen. Baden-Württemberg beantragt nunmehr, den Gesetzentwurf erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Baden-Württemberg hat beantragt, sofort in der Sache zu entscheiden.
Bund, 03.02.2006
Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Das Gesetz soll den in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern liegenden Normenbestand um diejenigen Gesetze und Vorschriften bereinigen, die ihre Bedeutung verloren haben oder jedenfalls nicht mehr zwingend erforderlich erscheinen. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Bund, 03.02.2006
20. Leistungsverwaltungsrecht
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Unter Beibehaltung des vom BVerfG in den Beschlüssen vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 und 1 BvR 2515/95 - nicht beanstandeten Grundsatzes, dass ausländische Staatsangehörige nur dann Kindergeld bzw. Unterhaltsvorschuss oder Erziehungsgeld erhalten sollen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten, werden die Anspruchsvoraussetzungen unter Beachtung der differenzierten Vorgaben des BVerfG neu geregelt. Insbesondere Inhaber von Aufenthaltsbefugnissen werden in den Kreis der Leistungsempfänger einbezogen.
Bund, 01.02.2006
21. Rentenversicherungsrecht
Gesetzgebung
Erhöhung Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in seiner Sitzung vom 1. Februar die Ziele und Eckpunkte hinsichtlich einer schrittweisen Anhebung des abschlagsfreien Renteneintrittsalters festgehalten. Die Details der Anhebung des Renteneintrittsalters werden aktuell und den kommenden Wochen entwickelt. Das Vorhaben wird auch im Rentenversicherungsbericht, der vom Bundeskabinett am 8. März 2006 beraten wird, Niederschlag finden. Das entsprechende Gesetzesvorhaben wird im Laufe des Jahres auf den Weg gebracht.
Bund, 06.02.2006
22. Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
Fachpresse
Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen, Beitragssätze in der Sozialversicherung 2006 - Leitfaden für das Lohn- und Gehaltsbüro - Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht - Beitragsberechnung - Mindest- und Höchstbeiträge - Hinzuverdienst bei R
Arbeitgeber können die Zahlung für bis Ende Januar fällige Beiträge aussetzen und sie auf die Monate Februar bis Juli 2006 mit je 1/6 gleichmäßig verteilen.
BB 2006, 1-42, Lothar Wiegelmann
23. Arbeitsförderung-, Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe
Rechtsprechung
Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung
Bezieht ein Elternteil für ein bei ihm lebendes Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, ist er zur Rückerstattung verpflichtet, wenn er seine Wiederverheiratung trotz Belehrung durch das Jugendamt nicht anzeigt. Ab dem Zeitpunkt der Wiederverheiratung liegen die Voraussetzungen für eine Zahlung von Unterhaltsvorschuss an das Kind nicht mehr vor.
Sächsisches OVG, Urteil vom 17.11.2005, 5 B 553/04
Hartz IV - Umzugskosten sind bei auswärtiger Arbeitsaufnahme zu übernehmen
Die Umzugskosten müssen übernommen werden, wenn der Umzug in Zusammenhang mit dem Arbeitserwerb steht. Zu den Umzugskosten gehörten neben den eigentlichen Transportkosten auch Fahrkosten der Familienmitglieder und ggf. doppelte Mietzahlungen (Überschneidungskosten).
SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2006, 48 AS 19/06 ER
24. VwGO und Nebengesetze
Gesetzgebung
Gesetzesentwürfe: Änderung des Grundgesetzes (Artikel 92 und 108) und Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)
Beide Gesetzentwürfe stehen für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung.
Bund, 03.02.2006
25. Vermögensdelikte und Wirtschaftskriminalität
Gesetzgebung
Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
Der Gesetzentwurf steht für den 10.02.2006 auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates. Der federführende Rechtsausschuss, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 GG keine Einwendungen zu erheben.
Bund, 06.02.2006
26. Sonstige Nichtvermögensdelikte
Gesetzgebung
Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 18. März 2005 beschlossenen Fassung - BR-Drs. 551/04 (Beschluss). Die damalige Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme (BT-Drs. 15/5410) die grundsätzliche Zielsetzung des Entwurfs begrüßt, jedoch verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einiger vorgeschlagener Regelungen geäußert. Wegen des Ablaufs der 15. Legislaturperiode wurden die Beratungen des Entwurfs im Deutschen Bundestag nicht mehr abgeschlossen. Baden-Württemberg hat nunmehr die erneute Einbringung beantragt und um sofortige Sachentscheidung gebeten.
Bund, 03.02.2006
Errichtung von Eurojust; Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Am 24. Januar 2006 hat die Kommission einen ersten Bericht über die Bewertung des EU-Haftbefehls in der Praxis veröffentlicht. Zwar soll sich die Bewertung nur auf das italienische Umsetzungsgesetz des Rahmenbeschlusses über den EU-Haftbefehl beziehen. Jedoch wird im Bericht u.a. auch deutlich, welche Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in ihr nationales Recht den Anwendungsbereich des EU-Haftbefehls zeitlich oder inhaltlich limitiert haben.
Europäische Gemeinschaft, 07.02.2006
27. StPO und Nebengesetze, StGB AT
Rechtsprechung
Invollzugsetzung des Haftbefehls gegen El Motassadeq muss überprüft werden
Die Verfassungsbeschwerde des wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren (noch nicht rechtskräftig) verurteilten Beschwerdeführers gegen den Widerruf des Haftverschonungsbeschlusses war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletzten. Der Umstand allein, dass nach der Haftverschonung ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil ergangen ist oder ein hoher Strafantrag der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, genügt nicht für den Widerruf einer ursprünglich gewährten Haftverschonung.
BVerfG, Beschluss vom 01.02.2006, 2 BvR 2056/05
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 20. Juni 2003 beschlossenen Fassung - BR-Drs. 312/03 (Beschluss) -, die der Deutsche Bundestag wegen Ablaufs der 15. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten hat. Baden-Württemberg hat die erneute Einbringung beantragt und um sofortige Sachentscheidung in der anstehenden Plenarsitzung gebeten.
Bund, 03.02.2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 27. Mai 2005 beschlossenen Fassung - BR-Drs. 276/05 (Beschluss). Die damalige Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme (BT-Drs. 15/5909) den Entwurf insgesamt abgelehnt. Wegen des vorzeitigen Ablaufs der 15. Legislaturperiode wurden im Deutschen Bundestag die Beratungen über den Entwurf nicht mehr abgeschlossen. Baden-Württemberg hat nunmehr die erneute Einbringung beantragt und um sofortige Sachentscheidung gebeten.
Bund, 03.02.2006
Fachpresse
Zur aktuellen Entwicklung des Strafverfahrensrechts
Trotz umfangreicher formaler Änderungen im Strafverfahrensrecht gibt es nur wenige substanzielle Neuerungen. Auch künftig ist zu erwarten, dass dringend notwendige Reformen angesichts der Diskussion um die innere Sicherheit und möglicher Einsparungspotenziale in den Hintergrund treten. Dabei ist beispielsweise eine gesetzliche Regelung zum Problem der Urteilsabsprachen längst überfällig.
StraFo 2006, 4-14, Prof. Dr.Peter Rieß
Anwendungsbereiche des § 354 Ia und Ib StPO in der Rechtsprechung des BGH
Der BGH macht von den durch das JuMOG eingeführten Möglichkeiten zur eigenen Sachentscheidung des Revisionsgerichts regen Gebrauch. Ein Überblick über die Anwendungsbereiche der §§ 354 Abs. 1a und 354 Abs. 1b StPO.
NStZ 2006, 82-86, Stefan Maier, Dr.Carsten Paul
28. Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Erbschaftsteuerrecht
Gesetzgebung
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Der Gesetzentwurf steht auf der Tagesordnung der 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006. Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat die aus Drucksache 937/1/05 ersichtliche Stellungnahme.
Bund, 03.02.2006
Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Der Gesetzentwurf steht für die 819. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 auf der Tagesordnung. Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, im Ausschuss für Frauen und Jugend sowie im Ausschuss für Familie und Senioren ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zustande gekommen.
Bund, 06.02.2006
Fachpresse
Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005 orientieren sich nunmehr an der Paragraphenfolge des EStG.
DStR 2006, 161-169, Alfred P. Röhrig, Mirko Doege
29. Landwirtschaftsrecht
Gesetzgebung
Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
Der Verordnungsentwurf dient der vollständigen Umsetzung der sog. Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG. Die Richtlinie regelt die Freisetzung (zu Erprobungs- oder Forschungszwecken) sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ihr Ziel ist entsprechend dem Vorsorgeprinzip die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt.
Bund, 01.02.2006
Gentechnik: Europäische Freisetzungsrichtlinie umsetzen
Der Gesetzentwurf wurde am 26.01.2006 in erster Beratung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f), den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt und Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik überwiesen.
Bund, 02.02.2006
30. Zölle und Verbrauchsteuer
Rechtsprechung
Vorlage an den EuGH wegen der Berechnung der Produktionsabgaben für Zucker
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird um eine Vorabentscheidung u.a. zu folgender Frage ersucht: Ist Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des ausführbaren Überschusses nur die Ausfuhrmengen an Zucker, Isoglucose und Inulinsirup angesetzt werden dürfen, für die tatsächlich Ausfuhrerstattungen gewährt worden sind?
FG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2006, 4 K 2975/05 VZr
31. Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Der Geschädigte aus einem Verkehrsunfall darf sein Fahrzeug zu demjenigen Preis veräußern, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat
Der Geschädigte aus einem Verkehrsunfall ist nicht verpflichtet, nach Übersendung des Schadensgutachtens an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers mit der Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu warten, bis die Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher eventuell ein (höheres) Restwertangebot vorlegt. Es besteht auch keine Verpflichtung, die Haftpflichtversicherung über die beabsichtigte Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu informieren.OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2005, I-1 U 128/05
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