Erbrecht

Haben Sie auch schon einmal daran gedacht, ein Testament zu errichten, oder einen Erbvertrag abzuschließen? Ist Ihnen überhaupt klar, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie Fehler vermeiden?

Lassen Sie sich von unserem Experten für das Erbrecht, Rechtsanwalt Volker Heidelbach, in allen Fragen rund um das Erbrecht ausführlich beraten.

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Der Erbvertrag wird vor dem Notar geschlossen. Er hat letztwillige Verfügungen zum Inhalt, die so getroffen werden können, dass sie schon zu Lebzeiten des Erblassers Bindungswirkung entfalten. Dies ist der Unterschied zum privaten oder öffentlichen Testament. Der Ratgeber Erbvertrag geht im Detail auf die Formvorschriften des Erbvertrags ein, erläutert die Bindungswirkung und die Regelungen über den Rücktritt oder die Anfechtung durch den Erblasser.

Immer wenn es um die Vermögensübertragung im Todesfall geht, liegt es nahe, an das Testament zu denken. Im  Ratgeber Testament werden die Formerfordernisse zur Errichtung eines Testaments benannt, Details zur Beurkundung und Verwahrung auch des öffentlichen Testaments angesprochen, die Voraussetzungen zum Widerruf und zur Abänderung des Testaments aufgezeigt sowie weitere besondere Testamentformen erläutert.

Das gemeinschaftliche Testament ist eine spezielle Testamentsform für Eheleute, die eine gegenseitige Bindungswirkung entfaltet. Während der Erbvertrag schon zu Lebzeiten eine Bindungswirkung entfaltet und die Testierfreiheit einschränkt, tritt dies beim gemeinschaftlichen Testament erst mit dem Tod eines Ehegatten ein. Der  Ratgeber Gemeinschaftliches Testament geht im Detail auf die Formvorschriften des gemeinschaftlichen Testaments ein, erläutert das Berliner Testament, die sogenannte Wirkungsklausel und die Möglichkeit zum Widerruf bzw. zur Abänderung des gemeinschaftlichen Testaments.

Die gesetzliche Erbfolge greift ein, wenn kein Testament vorhanden ist. Auch auch wer ein Testament machen will, kann die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen, da sich daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben. Der Ratgeber Erbfolge behandelt Erbenstellung, gesetzliche Erbfolge, auch von Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten und deren besondere Rechte und letztlich den Fiskus als Erben. Schließlich werden die erbrechtlichen Konsequenzen einer sog. Lebenspartnerschaft nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetzt (LebensPG) aufgezeigt.

Testamente bedürfen oft der Auslegung. Oft liegt der wirkliche Wille des Erblassers im Dunkeln. Das Gesetz hat dafür zahlreiche Auslegungsregeln geschaffen, die bei Ungewißheiten weiterhelfen. Aber auch der Testierwillige muss diese Regeln kennen, um seine Verfügungen so zu formulieren, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt. Der Ratgeber zu Verfügung, Pflichtteil und Erbverzicht behandelt alle letztwilligen Verfügungen, die in einem Testament getroffen werden können: Erbeinsetzung mit Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage, Enterbung und Erbverzicht.

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